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Wie der Nationalbonus 2024 die Schweizer Steuerlast entlastet – aber nur unter bestimmten Bedingungen

Der Nationalbonus ist seit Jahren ein zentrales Thema im Schweizer Steuerdebattent. Seit 2016 wird er jährlich ausgezahlt, um die Steuerlast für Arbeitnehmer:innen zu mildern und die Kaufkraft zu stärken. Doch wer erhält ihn wirklich, und wie funktioniert die Berechnung? Die Antworten sind komplexer, als viele denken – besonders, wenn man die steuerlichen Fallstricke kennt.

Wer hat Anspruch auf den Nationalbonus?

Grundsätzlich erhalten alle Arbeitnehmer:innen in der Schweiz einen Bonus, der sich am Bruttolohn orientiert. Allerdings gibt es wichtige Einschränkungen: Der Bonus wird nur ausgezahlt, wenn die Steuererklärung für das Jahr 2023 abgeschlossen ist. Wer noch nicht steuerlich registriert ist, muss sich vorher beim Finanzamt anmelden. Besonders betroffen sind Selbstständige und Freiberufler:innen, die oft erst im Nachhinein erkennen, ob sie überhaupt Anspruch haben.

Ein konkretes Beispiel: Eine Angestellte mit einem Jahresbruttolohn von 75 000 Franken erhält 2024 einen Bonus von rund 1 125 Franken. Wer jedoch in einem Niedriglohnsektor arbeitet – etwa in der Gastronomie oder im Pflegebereich –, profitiert weniger, da der Bonus hier stärker vom Steuersatz abhängt. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch den Arbeitgeber, allerdings nur, wenn die Steuererklärung korrekt abgegeben wurde.

  • Der Nationalbonus beträgt 2024 maximal 1 125 Franken pro Arbeitnehmer:in.
  • Er wird nur ausgezahlt, wenn die Steuererklärung für 2023 abgeschlossen ist.
  • Selbstständige und Freiberufler:innen müssen sich separat registrieren.
  • Wer einen Bruttolohn unter 75 000 Franken hat, erhält den vollen Betrag.
  • Die Auszahlung erfolgt direkt vom Arbeitgeber, nicht über das Finanzamt.

Wie wird der Bonus berechnet?

Die Berechnung basiert auf dem Bruttolohn, der im Jahr 2023 gezahlt wurde. Der Bonus wird jedoch nicht einfach als Prozentsatz berechnet, sondern hängt von der Steuerklasse und dem Steuersatz ab. Wer in der ersten Steuerklasse lebt, erhält den höchsten Anteil – bis zu 100 Prozent des Bruttolohns. In der zweiten Steuerklasse sinkt der Bonusanteil auf etwa 75 Prozent, während in der dritten Steuerklasse nur noch rund 50 Prozent gezahlt werden.

Ein kritischer Punkt ist, dass der Bonus nur dann ausgezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer:in keine weiteren Steuererleichterungen in Anspruch nimmt, wie etwa die Kinderzulagen. Wer bereits andere Abzüge geltend macht, kann den Bonusanteil verringern. Die genauen Berechnungen hängen zudem von der Kantonssteuer ab, da diese zusätzliche Abzüge vornehmen kann.

Warum gibt es so viele Diskussionen um den Nationalbonus?

Trotz seiner guten Absicht wird der Nationalbonus oft kritisiert, weil er nicht alle Arbeitnehmer:innen gleich stark entlastet. Besonders betroffen sind Geringverdiener:innen, die kaum Steuern zahlen und daher kaum profitieren. Gleichzeitig wird argumentiert, dass der Bonus die Kaufkraft für alle steigert – auch für höhere Einkommen, die zwar einen kleineren Anteil erhalten, aber insgesamt mehr zurückbekommen.

Die politische Debatte dreht sich zudem um die Frage, ob der Bonus langfristig erhalten bleiben soll. Einige Experten warnen vor einer Überlastung der öffentlichen Kassen, wenn der Bonus jährlich ausgezahlt wird. Andere fordern, ihn auszuweiten, etwa durch eine automatische Anpassung an die Inflation. Die aktuelle Diskussion zeigt, dass der Nationalbonus mehr ist als nur eine steuerliche Entlastung – er ist ein Spiegel der sozialen Ungleichheit in der Schweiz.

Wer genau wissen will, wie viel er erhält, muss die Steuererklärung prüfen. national bonus erhalten zeigt, wie man den Bonus korrekt berechnet und welche Fallstricke man vermeiden sollte.

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